Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ist neben der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung der Erzb. Bauabteilung auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht können Sie unter folgendem Link herausfinden: