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Fragen & Antworten

Voll erschlossenens Bauland bietet zusätzliche Einnahmequellen für die Kirchenstiftungen.
Daher sollten diese unter den Grundstücken mit ausgewiesen werden.
Da diese nicht bebaut sind, bleiben die restlichen Spalten leer.

Durch die Eintragung des Grundstücks erfolgt jedoch ein Hinweis, dass hier zusätzliches Potential besteht.

Nein, Garagen werden bei dieser Erfassung nicht berücksichtigt.

Gemäß DIN 277-1 ist der nicht ausgebaute Dachraum der BGF zuzurechnen. Dies ist bei allen kirchlichen Gebäuden wie Pfarrhäusern, Pfarrheimen und Kindertagesstätten zu beachten mit der Ausnahme von Sakralgebäuden.

Auf diese Ausnahme wird im Leitfaden Seite 6 hingewiesen: „Bei Sakralgebäuden ist die Fläche der Empore und die Fläche der einzelnen Geschosse innerhalbe eines Kirchturms zu vernachlässigen. Es ist bei dieser Nutzungsart somit lediglich der „Fußabdruck“ der Kirche zu hinterlegen.“

Demzufolge ist bei Sakralgebäuden ebenfalls die Fläche des Dachgeschosses nicht separat zu erfassen, sondern lediglich der „Fußabdruck“ des Gebäudes.

Die genauesten Flächenangaben liefern die Bauanträge und Planunterlagen des Gebäudes. Wenn diese Quellen weder vor Ort noch im Archiv vorliegen, kann annäherungsweise die Messfunktion im digitalen BayernAtlas verwendet werden. Die Messfunktion ist in den Standardfunktionen enthalten und nicht an die Sonderbereitstellung des BayernAtlas- Grundsteuer gebunden.

Sie finden die Dokumentation Bayernatlas - 1.3. Brutto-Grundfläche hier.

Als Rechtsform ist in diesem Falle die Option Sonstiges im Auswahlmenü zu wählen und der vollständige Name in die Spalte Bezeichnung einzutragen wie z.B. Apostelmeßbenefizium Kronach oder Kaplaneistiftung Bad Staffelstein.

Für die gleiche Flächenart verwenden die verschiedenen Systeme zu den jeweiligen Zeiten leider unterschiedliche Begrifflichkeiten.
Eine Zuordnung finden Sie in der Dokumentation-Bayernatlas-2.2-2.3-2.4.-Grundsteuer.

Mit Entfernung zum nächsten Gebäude gleicher Nutzung ist die Entfernung zum nächsten Gebäude mit gleicher Nutzung in katholischer Hand gemeint, z.B. katholisches Pfarrheim zu katholischem Pfarrheim.

Die Entfernung kann im googlemaps Routenplaner mit den verschiedenen Verkehrsmitteln zu Fuß oder mit dem Auto nachvollzogen werden.

Ja, Wortgottesdienstfeiern zählen zu den Regelgottesdiensten.

In diesem Fall ist die vorrangige Heizungsart in der Spalte Heizart Wärmepumpe in kWh auszuwählen und der Verbrauch in den darauffolgenden Spalten für die Jahre 2019, 2021 und 2022 einzutragen.

In der Spalte Anmerkung bitten wir Sie nur das Schlagwort „Sekundärheizung“ einzusetzen. Die weiteren notwendigen Angaben zu den Verbrauchsmengen der Sekundärheizung werden im Laufe des Projekts separat angefragt.

Bitte den Verbrauch bei dem Gebäude eintragen, in dem sich die Heizung befindet, d.h. in unserem Beispiel beim Pfarrheim.
In der Spalte Anmerkung beim Gebäude Pfarrheim folgende Anmerkung eintragen: beinhaltet Wärmelieferung an Kirche.

In der Auswahlliste sind Pellets im m³ ausgewiesen. Diese Einheit ist durch die Angabe in Tonnen zu ersetzen.

Bei Gebäuden, wie zum Beispiel Kirchen, die mit Strom beheizt werden (Bankheizung mit Strom o. ä.) gibt es in der Auswahlliste nicht explizit den Parameter 2Strom“. Bitte wählen Sie hier als Heizart Wärmepumpe in kwh aus.

Eine Zusammenstellung der Nebenkosten finden Sie hier.