Zum Inhalt springen

Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt. (5. Buch Mose, Kapitel 22)

Den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gibt es seit Mitte 1998 aufgrund der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheits-schutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung). Der SiGeKo wird eingeschaltet, wenn mehrere Auftragnehmer auf der Baustelle tätig werden. Die Beauftragung erfolgt durch den Bauherrn bzw. durch den Bauherrnvertreter, das Erzb. Bauamt.

Seine Aufgaben während der Planung eines Bauvorhabens:

  • Zusammenstellen der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen der einzelnen Gewerken im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bzw. in der Baustellenordnung.
  • Hinwirken im Bauzeitenplan auf räumlich und zeitliche Trennung bei mehreren gleichzeitig tätigen Gewerken.
  • Erstellen einer Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude, wie Wartungs- und Instandsetzungs-arbeiten. Aus ihr gehen die sicherheitstechnischen Einrichtungen im Gebäude hervor.
  • Mithilfe bei der Erstellung der Vorankündigung an das Gewerbeaufsichtsamt.

Seine Aufgaben während der Bauausführung:

  • Die Koordination der allgemeinen Grundsätze des §4 Arbeitsschutzgesetzes und Überprüfung deren Umsetzung.
  • Hinwirken auf die Berücksichtigung des SiGe-Planes sowie dessen Änderung und Fortschreibung.
  • Die Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen der Unternehmer aufeinander.
  • Erkennen, Abstellen oder Kennzeichnen von Gefahrenstellen.

Vorschriften, Regeln und Informationen zum Arbeitsschutz:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Grundsätze der Prävention „DGUV Regel 100-001“
  • Bauarbeiten „DGUV Regel 101-038“
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel „DGUV Vorschrift 3“
  • Kontaminierte Bereiche „DGUV Regel 101-004“