Voll erschlossenens Bauland bietet zusätzliche Einnahmequellen für die Kirchenstiftungen.
Daher sollten diese unter den Grundstücken mit ausgewiesen werden.
Da diese nicht bebaut sind, bleiben die restlichen Spalten leer.
Durch die Eintragung des Grundstücks erfolgt jedoch ein Hinweis, dass hier zusätzliches Potential besteht.